Förderungen für Sanierungen
Die Möglichkeiten an Sanierungsförderungen sind vielfältig und meist in jedem Kanton unterschiedlich geregelt.
- Für energetische Modernisierungsmassnahmen gibt es in der Schweiz viele unterschiedliche Förderungen. Sowohl Bund als auch die einzelnen Kantone bieten Gebäude- bzw. Förderprogramme an.
- Gefördert werden in der Regel die Wärmedämmungen der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Wände und Böden, die an das Erdreich grenzen), der Austausch von besonders klimaschädlichen Heizungsinstallationen (Öl, Gas, Elektro) gegen effiziente Alternativen oder alternativ der Anschluss an Wärmenetze.
- Die Sanierungsförderungen lassen sich grob in drei Punkte aufteilen: Einzelmassnahmen, Gesamtsanierung und Bonus.
- Die gesetzlichen Vorgaben, die bei einem förderbaren Sanierungsvorhaben eingehalten werden müssen, verweisen meist auf die Standards der GEAK oder Minergie.
Einzelmassnahmen
In diesem Bereich fällt vor allem die Erneuerung von Heizungen und erneuerbaren Energien. Die meisten Kantone bieten Förderungen für eine effiziente und umweltschonende Heizung an. Dazu zählen unter anderem Pelletheizungen und Wärmepumpen. Auch Einzelmassnahmen zur Gebäudedämmung fallen bei den meisten Kantonen in das Förderprogramm.
Gesamtsanierung
In der Schweiz erhält jeder, der nach einem von zwei energetischen Standards saniert, eine Förderung für die Gesamtsanierung.
Sie können zwischen dem staatlichen Energieeffizienzzertifikat (GEAK) und den Minergie Standards wählen. Obwohl sie unterschiedlich arbeiten, sind ihre Ziele sehr ähnlich.
Bonus
Bonus Förderungen sind zusätzliche Zahlungen, die sich auf die gesamte Sanierung einer Immobilie beziehen.
Einen Bonus erhalten Sie für besonders effiziente Massnahmen, welche zusätzlich den ökologischen Richtlinien der GEAK oder Minergie entsprechen.
Auch Neubauten werden gefördert
Die Förderungen für Neubau und Gesamtsanierung unterscheiden sich nur in wenigen Bereichen. Grundsätzlich sind bei Kategorien im Bereich der Anforderungen deckungsgleich. Auch bei der Förderung für Neubau greifen GEAK und Minergie gleichwertig. Bei einem Neubau erhält man jedoch weniger Förderung von den Kantonen als für die Komplettsanierung eines Gebäudes. Einzuhaltende Richtwerte werden bei Neubauten vor allem von den MuKEn vorgeschrieben.
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Links zu den einzelnen Förderprogrammen
Hier finden Sie noch Links zu den Förderprogrammen für Sanierungen einzelnen Kantone.
- Sanierungsförderung Kanton Aargau
- Sanierungsförderung Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Sanierungsförderung Kanton Appenzell Innerhoden
- Sanierungsförderung Kanton Basel-Landschaft
- Sanierungsförderung Kanton Basel-Stadt
- Sanierungsförderung Kanton Bern
- Sanierungsförderung Kanton Freiburg
- Sanierungsförderung Kanton Glarus
- Sanierungsförderung Kanton Graubünden
- Sanierungsförderung Kanton Luzern
- Sanierungsförderung Kanton Nidwalden
- Sanierungsförderung Kanton Obwalden
- Sanierungsförderung Kanton Schaffhausen
- Sanierungsförderung Kanton Solothurn
- Sanierungsförderung Kanton Schwyz
- Sanierungsförderung Kanton St. Gallen
- Sanierungsförderung Kanton Thurgau
- Sanierungsförderung Kanton Uri
- Sanierungsförderung Kanton Wallis
- Sanierungsförderung Kanton Zug
- Sanierungsförderung Kanton Zürich
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