Handänderungssteuer
für Immobilien(ver)käufer
Wenn Sie gerade auf der Suche nach einer Immobilie sind, ist Ihnen der Begriff Handänderungssteuer vielleicht auch schon begegnet.
Doch wofür ist diese Steuer und wann sind auch Sie steuerpflichtig?
Inhaltsverzeichnis
Karl Brovwalski
Finanz-Allrounder
Karl Brovwalski unterstützt Menschen bei der Verwirklichung bei der Suche nach passenden Hypotheken, Krediten, Investmentchancen und Versicherungen.
Was ist die Handänderungssteuer?
Die Handänderungssteuer wird immer dann fällig, wenn eine Liegenschaft verkauft wird, also in eine andere Hand übergeht. Ob der Verkäufer dabei einen Gewinn macht oder nicht, spielt keine Rolle. Selbst bei Verlusten wird die Handänderungssteuer fällig.
Jeder Kanton kann selbst über die Kosten der Eigentümerübertragung von Liegenschaften bestimmten. Ob eine Gebühr, Abgabe, Steuer oder auch gar nichts verrechnet wird, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
Zudem wird auch überall einzeln geregelt, welche Geschäfte steuerpflichtig sind und welche nicht.
Facts zur Handänderungssteuer
- RDie Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die anlässlich eines Grundstückerwerbs erhoben wird
- RJeder Kanton hat eine eigene Vorschrift
- RIn manchen Kantonen gibt es diese Steuer nicht, dafür wird dort eine Grundbuchgebühr eingehoben
- RDie Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Handänderungssteuer ist in der Regel der Verkaufspreis
- RDie Handänderungssteuer bzw. Grundbuchgebühr sollte nicht mit der Grundstückgewinnsteuer verwechselt werden
Wer ist steuerpflichtig?
Das entscheidet jeder Kanton selbst. Die Steuerpflichtigkeit können Sie kantonalen Steuergesetzen entnehmen. Meist ist entweder der Käufer einer Liegenschaft steuerpflichtig oder beide Parteien teilen sich die Kosten.
Berechnung der Handänderungssteuer
Bemessungsgrundlage
Als Bemessungsgrundlage gilt grundsätzlich der Verkaufspreis. Sollte die Immobilie beispielsweise unentgeltlich übertragen werden oder zu einem auffällig niedrigen Preis, dann kann die Steuerbehörde den Verkehrswert der Liegenschaft oder den amtlichen Wert zu Steuerzwecken heranziehen.
Berechnen können Sie die Handänderungssteuer anhand der im Kanton geltenden Bemessungsgrundlage sowie dem gültigen Steuertarif.
Tipps zur Handänderungssteuer
- Als Verkäufer sollten Sie vorsichtig sein. Auch wenn der Käufer laut kantonalem Steuergesetz die Handänderungssteuer leisten muss, haften Sie in einigen Kantonen solidarisch. Sie sollten also von Anfang an sichergehen, dass Ihr Käufer auch über die finanziellen Mittel verfügt.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf oder Verkauf bei der Steuerbehörde über die gesetzliche Lage in Ihrem Kanton. Es kann sein, dass mit einer Vereinbarung im Kaufvertrag die Steuerpflicht auf den Käufer abgewälzt wird.
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Handänderungssteuer in den Kantonen
Übersicht über die Abgabepflichten
Nicht in jedem Kanton muss die Handänderungssteuer abgegeben werden. Die Kantone können entweder eine Gebühr, eine Abgabe, eine Steuer oder auch nichts verrechnen.
- Keine Abgaben: Schwyz
- Gebühren: Zürich, Uri, Glarus, Zug, Schaffhausen, Aargau, Tessin,
- Steuer: Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Waadt, Wallis
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen einmal kurz für jeden Kanton zusammengefasst
Kanton mit keiner Handänderungssteuer
Handänderungssteuer Schwyz
Im Kanton Schwyz gibt es keine Handhabungssteuer bzw. Grundbucheintragungsgebühr.
Kantone mit einer Grundbuchsgebühr
Handänderungsgebühr Zürich
Seit 2005 gibt es keine Handänderungssteuer mehr im Kanton Zürich. Hier wird nur eine Gebühr verrechnet. Diese Gebühr setzt sich aus einer Handänderungsgebühr und einer Beurkundungsgebühr zusammen.
Einen Rechner zur Kalkulation der Gebühr im Kanton Zürich finden Sie über diesen Link.
Grundbuchgebühr Glarus
Seit 2005 gibt es keine Handänderungssteuer mehr im Kanton Zürich. Hier wird nur eine Gebühr verrechnet. Diese Gebürh setzt sich aus einer Handänderungsgebühr und einer Beurkundungsgebühr zusammen.
Einen Rechner zur Kalkulation der Gebühr im Kanton Zürich finden Sie über diesen Link.
Grundbuchgebühr Uri
Das Amt für das Grundbuch im Kanton Uri erhebt für Eintragung einer Eigentumsübertragung festgesetzte Gebühren sowie die Vergütung der Auslagen.
Die Gebühr wird nach der Vertragssumme berechnet und beträgt
mindestens Fr. 50.– und höchstens Fr. 10’000.–. Fehlt eine Vertragssumme, so ist der amtliche Schätzungswert massgebend.
Mehr über die Grundbuchgebührentarife erfahren Sie über diesen Link.
Grundbuchgebühr Zug
Die Handänderungsgebühren im Kanton Zug bemessen sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des Geschäfts.
Gebührenpflichtig ist bei Handänderungen die veräussernde und die erwerbende Person zu gleichen Teilen, soweit Gesetz oder Vertrag nichts anderes vorsehen.
Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand für die Beratung, die Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug des Geschäfts.
Mehr über die Gebührenordnung und die genauen Bestimmungen erfahren Sie über diesen Link.
Grundbuchgebühr Schaffhausen
Käufer und Verkäufer bezahlen diese Gebühr gemeinsam.
Die Grundbuchgebühr Schaffhausen wird nach der Vertragssumme berechnet und beträgt bei einem Handänderungsvertrag bzw. Vertrag über Kaufs- und Rückkaufsrecht 1‰ der Vertragssumme, mindestens aber CHF 50.
Mehr über die Grundbuchgebührentarife erfahren Sie über diesen Link.
Grundbuchabgabe Aargau
Hier fällt keine klassische Handänderungssteuer an, sondern Grundbuchabgabe. Also eine Grundbuchgebühr- und Abgabe.
Bei Handänderungen an Grundstücken beträgt die Grundbuchabgabe 4 ‰ (4 Promille) der Kauf- oder Übernahmesumme, mindestens jedoch CHF 100.
Mehrzum Thema Grundbuchabgabe im Aargau finden Sie in diesem Link.
Grundbuchgebühr Tessin
Im Tessin werden die kosten für die Grundbucheintragung in der Regel vom Käufer übernommen.
Die Bemessungsgrundlage für die Grundbuchgebühr ist der Verkehrswert. Bei entgeltlichen Handänderungen mit einem Wert von über CHF 2,000,000 liegt die Gebühr bei 13 ‰ (13 Promille), unter CHF 2,000,000 bei 11 ‰ (11 Promille).
Kanton mit Hanänderungssteuer
Handänderungssteuer Bern
Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks.
Für die ersten 800.000 Franken des Kaufpreises können unter Umständen von der Handänderungssteuer befreit werden.
Mehr Informationen zur Handänderungssteuer finden Sie in diesem Link.
Handänderungssteuer Luzern
Im Kanton Luzern beträgt die Handänderungssteuer 1,5% des Handänderungswerts. Die Steuer muss die Erwerberin bzw. der Erwerber abführen.
Weiterführende Informationen finden Sie in diesem Link.
Handänderungssteuer Obwalden
Die Handänderungssteuer im Kanton Obwalden beträgt 15 ‰ (15 Promille) des Kaufpreises. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so ist der im Zeitpunkt der Veräusserung geltende Verkehrswert massgebend.
Die Steuer ist vom Veräusserer und Erwerber je zur Hälfte geschuldet.
Handänderungssteuer Nidwalden
Im Kanton Nidwalden beträgt die Handänderungssteuer 10‰ (10 Promille) des Kaufpreises. Wird kein Kaufpreis genannt wird eine Güterschatzung vorgenommen.
Handänderungssteuer Freiburg
Die Handänderungssteuer im Kanton Freiburg wird vom Kauf-, bzw. Erwerbspreis berechnet und beträgt 15 ‰ (15 Promille).
Handänderungssteuer Solothurn
Im Kanton Solothurn gilt der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer. Im Normalfall beträgt diese 22‰ (22 Promille). Bei einem Verkauf an Ehepartner oder Kinder kommt ein Steuersatz von 11‰ (22 Promille) zum tragen.
Handänderungssteuer Basel-Stadt
Im Kanton Basel Stadt wird die Handänderungssteuer mit 30 ‰ (30 Promille) des Kaufpreises in der Regel festgesetzt. In bestimmten Fällen (selbstbewohnung der Immobilie) wird ein reduzierter Wert von 30 ‰ (30 Promille) als Steuerprozentsatz angewandt.
Handänderungssteuer Basel-Landschaft
Die Handänderungssteuer muss von Käufer und Verkäufer jeweils zur Hälfte bezahlt werden. Die Bemessungsgrundlage bildet der Kaufpreis, wenn dieser als zu niedrig erachtet wird, der Verkehrswert.
Es kommt ein Steuersatz von 25 ‰ (25 Promille) zur Anwendung.
Handänderungssteuer Appenzell Ausserrhoden
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird im Normalfall eine maximale Handänderungssteuer von 20 ‰ (20 Promille) eingehoben. Die Gemeinden können aber einen tieferen Steuersatz festlegen.
Der Steuersatz beträgt die Hälfte – also 10 ‰ (10 Promille) bei Handänderungen von Eltern zu Nachkommen, einschliesslich Stief- und Pflegekinder.
Handänderungssteuer Appenzell Innerhoden
Die Handänderungssteuer im Kanton Appenzell Innerhoden beträgt 10 ‰ (10 Promille) des Kaufpreises. Bei Fehlen des Kaufpreises oder wenn dieser unterhalb des amtlichen Verkehrswerts liegt, kommt der Amtliche Verkehrswert zur Anwendung.
Handänderungssteuer St.Gallen
Im Kanton St.Gallen beträgt die Handänderungssteuer in der Regel 10 ‰ (10 Promille) Des Kaufpreises. Fehlt der Kaufpreises oder liegt dieser unter dem Verkehrswert, kommt der Verkehrswert zur Anwendung. Bei Handänderungen zwischen Eltern und Kindern (inkl. Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) sowie bei Teilung des Nachlasses unter Geschwistern
bzw. den eintretenden Nachkommen von vorverstorbenen Geschwistern kommt eine reduzierte Handänderungssteuer von 5 ‰ (5 Promille) zur Anwendung.
Handänderungssteuer Graubünden
In Graubünden wird die Steuer nicht vom Kanton, sondern von der Gemeinde erhoben. Daher kann die Steuerhöhe auch regional voneinander abweichen.
So erhebt z.B. die Stadt Chur keine Handänderungssteuer. Der vom Kanton festgelegte Maximalansatz beträgt 20 ‰ des Kaufpreises.
Handänderungssteuer Thurgau
Im Kanton Thurgau beträgt die Handänderungssteuer 10 ‰ (10 Promille) des Kaufpreis oder im Zweifelsfall der amtlicher Wert.
Handänderungssteuer Waadt
Im Kanton Waadt wird die Steuer mit 22 ‰ (22 Promille) des Kaufpreises festgesetzt.
Bei Fehlen des Kaufpreises oder sofern dieser unter dem wirklichen Wert liegt kommt der Verkehrswert als Steuerbasis zur Anwendung. Die Gemeinden können zusätzlich einen Steuerzuschlag erheben.
Handänderungssteuer Wallis
Der Kanton Wallis verrechnet einen progressiven Steuersatz, je nach Wert der Liegenschaft. Dieser beträgt 10 – 15 ‰ des Kaufpreises.
Handänderungssteuer Neuenburg
Im Kanton Neuenburg wird die Handänderungssteuer mit 33 ‰ (33 Promille) des Kaufpreises (inkl. aller weiteren Leistungen des Erwerbers) festgesetzt.
Ein reduzierter Satz von 22 ‰ (22 Promille) kann z.B. beim Kauf einer Erstwohnung zur Anwendung kommen.
Handänderungssteuer Genf
Der Kanton Genf liegt der Normalsatz für die Handänderungssteuer bei 30 ‰ (30 Promille) des Kaufpreises.
Für Liegenschaften, die als Hauptwohnsitz dienen sollen, werden die ersten CHF 17,595 bei einem maximalen Kaufpreis von CHF 1,172,986 nicht erhoben.
Handänderungssteuer Jura
Im Kanton Jura wird die Handänderungssteuer mit einem Normalsatz von 21 ‰ (21 Promille) des Kaufpreises (mindestens CHF 30) festgesetzt.
Es kommen reduzierte Steuersätze z.B. bei Ersterwerbung, Erbteilung usw. zur Anwendung.
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