Handänderungssteuer
für Immobilien(ver)käufer
Wenn Sie gerade auf der Suche nach einer Immobilie sind, ist Ihnen der Begriff Handänderungssteuer vielleicht auch schon begegnet.
Doch wofür ist diese Steuer und wann sind auch Sie steuerpflichtig? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
Reto Seematter
Finanzberater
Was ist die Handänderungssteuer?
Die Handänderungssteuer wird immer dann fällig, wenn eine Liegenschaft beispielsweise verkauft wird, also in eine andere Hand übergeht. Ob der Verkäufer dabei einen Gewinn macht oder nicht, spielt keine Rolle. Selbst bei Verlusten wird die Handänderungssteuer fällig.
Jeder Kanton kann selbst über die Kosten der Eigentümerübertragung von Liegenschaften bestimmten. Ob eine Gebühr, Abgabe, Steuer oder auch keine Kosten verrechnet werden, unterscheidet sich in jedem Kanton einzeln. Zudem wird auch überall einzeln geregelt, welche Geschäfte steuerpflichtig sind und welche nicht.
Wer ist steuerpflichtig?
Auch das können die Kantone selbst entscheiden. Wer genau steuerpflichtig ist, können Sie den kantonalen Steuergesetzen entnehmen. Meist ist jedoch entweder der Erwerb einer Liegenschaft steuerpflichtig oder beide Parteien teilen sich die Kosten.
Berechnung der Handänderungssteuer
Bemessungsgrundlage
Als Bemessungsgrundlage gilt grundsätzlich der Verkaufspreis. Sollte die Immobilie beispielsweise unentgeltlich übertragen werden oder zu einem auffällig niedrigen Preis, dann kann die Steuerbehörde den Verkehrswert der Liegenschaft oder den amtlichen Wert zu Steuerzwecken heranziehen.
Berechnen können Sie die Handänderungssteuer anhand der im Kanton geltenden Bemessungsgrundlage sowie dem gültigen Steuertarif.
Tipps zur Handänderungssteuer
- Als Verkäufer sollten Sie vorsichtig sein. Auch wenn der Käufer laut kantonalem Steuergesetz die Handänderungssteuer leisten muss, haften Sie in einigen Kantonen solidarisch. Sie sollten also von Anfang an sichergehen, dass Ihr Käufer auch über die finanziellen Mittel verfügt.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf oder Verkauf bei der Steuerbehörde über die Gesetzte in Ihrem Kanton. Es kann sein, dass mit einer Vereinbarung im Kaufvertrag die Steuerpflicht auf den Käufer abgewälzt wird.
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Handänderungssteuer in den Kantonen
Übersicht über die Abgabepflichten
Nicht in jedem Kanton muss die Handänderungssteuer abgegeben werden. Die Kantone können entweder eine Gebühr, eine Abgabe, eine Steuer oder nichts verlangen.
- Keine Abgaben: Schwyz
- Gebühren: Zürich, Uri, Glarus, Zug, Schaffhausen, Aargau, Tessin,
- Steuer: Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg,
Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Waadt, Wallis
Details zur Handänderungssteuer
Wir zeigen Ihnen anhand 10 unterschiedlicher Kantone, wie sich die Abgabe, Gebühren und Steuern unterscheiden können.
Aargau
Hier fällt keine klassische Handänderungssteuer an, sondern nur die Gemengsteuer. Also eine Grundbuchgebühr- und Abgabe.
- Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis, amtlicher Wert, Verkehrswert
- Steuerhöhe: Je nach Fall zwischen 0,5 – 4%
Weitere Infos finden Sie hier.
Basel-Landschaft
Hier muss die Handänderungssteuer von Käufer und Verkäufer gezahlt werden. Jeweils zur Hälfte. Dabei gibt es einige Aussnahmen, die nicht von der Steuerpflicht betroffen sind wie beispielsweise Erbfolge, Schenkung oder Kauf/Verkauf von selbst genutztem Wohneigentum.
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Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis, Verkehrswert
Steuerhöhe: 2,5%
Weitere Infos finden Sie hier.
Bern
Für die ersten 800.000 Franken des Kaufpreises können unter Umständen von der Handänderungssteuer befreit werden. Auch hier gibt es Aussnahmen von der Steuerpflicht wie beispielsweise bei Erbschaft oder Güterzusammenlegung.
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Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis
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Steuerhöhe: 1,8%
Weitere Infos finden Sie hier.
Graubünden
In Graubünden wird die Steuer nicht vom Kanton, sondern von der Gemeinde erhoben. Daher kann die Steuerhöhe auch regional voneinander abweichen.
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Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis, Verkehrswert
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Steuerhöhe: max. 2%
Weitere Infos finden Sie hier.
Luzern
In Luzern teilen sich der Kanton und die Gemeinde die Steuerhoheit.
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Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis, amtlicher Wert, Verkehrswert
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Steuerhöhe: 1,5%
Weitere Infos finden Sie hier.
Solothurn
Seit 2011 ist der Liegenschaftserwerb steuerfrei, wenn es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt.
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Bemessungsgrundlagen: Verkehrswert
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Steuerhöhe: 2,2% Steuer – 1,1% bei Verkauf an Ehepartner oder Kinder
Weitere Infos finden Sie hier.
St.Gallen
Die Gemeinden entscheiden selbst über die Handänderungssteuer.
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Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis, Verkehrswert
Steuerhöhe: 1% – 5% bei Übertragung an Kinder
Weitere Infos finden Sie hier.
Thurgau
Auch in Thurgau gibt es Aussnahmen für die Steuerpflicht wie Erbschaft oder Landumlegung.
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Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis, amtlicher Wert
-
Steuerhöhe: 1%
Weitere Infos finden Sie hier.
Wallis
Auch hier entscheiden die Gemeinden selbst die Höhe der Steuer und können auch eine Zusatzabgabe verrechnen.
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Bemessungsgrundlagen: Kaufpreis, amtlicher Wert
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Steuerhöhe: 1-1,5%
Weitere Infos finden Sie hier.
Zürich
Seit 2005 gibt es keine Handänderungssteuer mehr im Kanton Zürich. Hier wird nur eine Gebühr verlangt.
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Bemessungsgrundlagen: /
Höhe der Gebühr: 0,15% für Eigentümeränderung
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