Ferienhausversicherung

Geprüft von

7 Min. Lesezeit

Aktualisiert am

0
0 von 5 Sternen (basierend auf 0 Bewertungen)

Ferienhausversicherung fuer die Ferienimmobilie
Ihre Ferienimmobilie richtig absichern

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung steht einen grossen Teil des Jahres leer. Genau das macht die Absicherung wichtig: Ein Schaden bleibt oft wochenlang unbemerkt und wird dadurch teuer. Dieser Beitrag zeigt, aus welchen Bausteinen eine Ferienhausversicherung besteht, was in der Schweiz gilt und worauf Sie bei einem Objekt im Ausland achten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zwei Bausteine: Eine Ferienhausversicherung besteht in der Regel aus einer Gebäude- und einer Hausratversicherung.
  • Gebäude und Inventar: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz, die Hausratversicherung die Innenausstattung.
  • Leerstand als Risiko: Weil das Objekt selten bewohnt ist, entstehen aus kleinen Schäden häufig grosse Folgeschäden.
  • Schweiz: Für Gebäude in der Schweiz ist die Feuer- und Elementarschadendeckung in den meisten Kantonen obligatorisch und läuft über die kantonale Gebäudeversicherung.
  • Ausland: Für ein Ferienobjekt im Ausland können Sie zwischen einer Versicherung vor Ort und einer Lösung aus dem deutschsprachigen Raum wählen.

Was ist eine Ferienhausversicherung?

Der Begriff bezeichnet kein eigenes Produkt, sondern die Kombination aus zwei Deckungen für eine Immobilie, die Sie nur zeitweise nutzen. Als Ferienimmobilie gilt dabei ein Haus oder eine Wohnung, die Sie gelegentlich selbst bewohnen und je nach Vertrag auch zeitweise vermieten dürfen.

Ferienhausversicherung für die Ferienimmobilie

Gebäudeversicherung

Sie kommt für Schäden an der Bausubstanz auf. Dazu zählen je nach Vertrag auch Nebengebäude, Gebäudezubehör und fest eingebaute Bestandteile. Typische versicherte Gefahren sind Feuer, Sturm und weitere Elementarereignisse, Leitungswasser sowie Glasbruch.

Hausratversicherung

Sie deckt die bewegliche Einrichtung: Möbel, Geräte, Textilien und persönliche Gegenstände. Versichert sind in der Regel Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasserschäden und Glasbruch. Gerade bei einem Ferienobjekt lohnt der Blick in die Bedingungen, wie lange das Objekt unbewohnt sein darf, ohne dass der Schutz eingeschränkt wird.

Ferienobjekt in der Schweiz: das gilt kantonal

Bei einer Immobilie in der Schweiz können Sie die Gebäudeversicherung nicht überall frei wählen. In der Mehrheit der Kantone ist die Deckung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch und läuft über die kantonale Gebäudeversicherung. In sieben Kantonen, den sogenannten GUSTAVO-Kantonen, wird sie stattdessen bei einem privaten Versicherer abgeschlossen.

  • Obligatorisch, Versicherer frei wählbar: Obwalden, Schwyz und Uri.
  • Ohne Obligatorium: Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden.
  • Übrige Kantone: Deckung über die jeweilige kantonale Gebäudeversicherung.

Die Hausratversicherung ist in der Schweiz dagegen nirgends vorgeschrieben. Sie können sie frei abschliessen, auch für ein Zweitobjekt.

Ferienimmobilie im Ausland versichern

Liegt Ihr Ferienobjekt ausserhalb der Schweiz, haben Sie zwei Wege: eine Versicherung im Land der Immobilie oder eine Lösung, die vom deutschsprachigen Raum aus abgeschlossen wird. Beides hat Vor- und Nachteile.

Versicherung vor Ort

Dafür spricht: Der Versicherer sitzt im Land der Immobilie und kennt die dortigen Risiken. Je nach Land fallen die Prämien tiefer aus.

Dagegen spricht: Sprachbarriere bei Vertrag und Schadenmeldung, teils schwer erreichbare Ansprechpartner, und der Leistungsumfang ist von aussen schwer einzuschätzen.

Versicherung aus dem deutschsprachigen Raum

Dafür spricht: Vertrag, Beratung und Schadenmeldung auf Deutsch, vertraute Begriffe und Abläufe.

Dagegen spricht: Nur wenige Anbieter versichern Ferienobjekte im Ausland, und die Prämien können höher liegen als vor Ort.

Ferienhausversicherung online berechnen

Unser Partner kombiniert Gebäude- und Hausratschutz für Ferienimmobilien. Die Offerte erhalten Sie direkt online.

Warum Ferienimmobilien besonders gefährdet sind

Der entscheidende Unterschied zum Hauptwohnsitz ist die Abwesenheit. Ein Rohrbruch im bewohnten Haus wird innert Stunden bemerkt, im Ferienhaus womöglich erst beim nächsten Aufenthalt. Ein vom Sturm beschädigtes Dach lässt über Wochen Wasser eindringen und beschädigt Bausubstanz und Mobiliar gleichermassen. Aus einem kleinen Schaden wird so ein Fall, der Gebäude- und Hausratversicherung zugleich betrifft.

Dazu kommt das Einbruchrisiko: Objekte, die erkennbar über längere Zeit leer stehen, sind ein leichteres Ziel. Prüfen Sie deshalb, welche Obliegenheiten Ihr Vertrag bei längerer Abwesenheit vorsieht, etwa das Entleeren der Wasserleitungen in der kalten Jahreszeit.

Was gilt bei zeitweiser Vermietung?

Eine Ferienhausversicherung ist in erster Linie auf das selbst genutzte Objekt ausgerichtet. Viele Verträge decken eine zeitweise Vermietung mit ab, andere schliessen sie aus oder verlangen einen Zusatz. Wenn Sie Ihr Ferienhaus regelmässig vermieten, halten Sie das vor Vertragsabschluss fest, sonst steht der Schutz im Schadenfall infrage.

Passend dazu: Zweite Immobilie finanzieren und Immobilie in Deutschland finanzieren.

Hat Ihnen unser Beitrag gefallen?




















Bereit, bares Geld zu sparen?

Wählen Sie Ihre Rubrik und vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich.

Auf dieser Seite

Das Inhaltsverzeichnis erscheint hier automatisch.

Bereit für Ihren Vergleich?

Kostenlos & unverbindlich die besten Angebote finden.